Häufig gestellte Fragen
Frequently Asked Questions zum Studium an der FernUniversität in Hagen
Wie funktioniert das Fernstudium an der FernUniversität?
Im Fernstudium gibt es keine Vorlesungen im klassischen Sinn, diese werden ersetzt durch - in der Regel meist noch schriftliches - Studienmaterial, welches zu Hause bearbeitet wird. Während des Semesters erfolgt die Lernkontrolle mittels Einsende- oder Selbstkontrollaufgaben, die korrigiert von der FernUniversität zurückgeschickt werden. Die Prüfungen werden am Ende des Semesters schriftlich oder mündlich (je nach Fachbereich) abgelegt. In den Bachelor-Studiengängen werden die Prüfungen studienbegleitend abgelegt und nicht in Form von Zwischen- und Abschlussklausuren.
Wie lange dauert das Studium an der FernUniversität?
Die Mindeststudiendauer beträgt in den Bachelor-Studiengängen 6 Semester. Nach oben hin besteht keine zeitliche Begrenzung. Bei Teilzeitstudierenden verdoppelt sich in der Regel die Studiendauer. Als Richtwert für den wöchentlichen Bearbeitungsaufwand während des Semesters gelten für Vollzeitstudierende 40 Stunden, bei Teilzeitstudierenden 20 Stunden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der FernUniversität studieren zu können?
Für ein Studium als AkademiestudentIn sind keine Voraussetzungen notwendig. Um ein Studium als Vollzeit- oder TeilzeitstudentIn absolvieren zu können, muss eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegen (Matura oder Studienberechtigungsprüfung). Studienberechtigungsprüfung, d.h. die FernUniversität richtet sich bei BewerberInnen mit einer österreichischen Hochschulzugangsberechtigung nach den österreichischen Aufnahmekriterien, die im Fall des Vorliegens eines ausländischen Reifezeugnisses gelten. Die FernUniversität Hagen erkennt die österreichische Berufsreifeprüfung nicht als Hochschulzugangsberechtigung an.
Kann ich mir in Österreich abgelegte Prüfungen für mein Studium an der FernUniversität anrechnen lassen?
Grundsätzlich können an anderen Universitäten erworbene Studien- und Prüfungsleistungen für ein Studium an der FernUniversität angerechnet werden. Die Entscheidung über eine Anrechnung obliegt den Prüfungsämtern der einzelnen Fakultäten der FernUniversität.
Wie hoch sind die Kosten eines Fernstudiums?
Da die FernUniversität eine öffentliche Hochschule des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ist, werden keine Studiengebühren eingehoben (bis mindestens einschließlich Sommersemester 2009). Es fallen lediglich Gebühren für den Bezug von Fernstudienmaterial an. Die tatsächliche Höhe der zu entrichtenden Gebühren richtet sich nach der Anzahl und dem Umfang der belegten Kurse. Als Richtwerte für ein Vollzeitstudium können ca. Euro 320.- und für ein Teilzeitstudium Euro 220.- bis 240.- pro Semester angenommen werden.
Zusätzlich fallen für Studierende, die sich einem österreichischen Studienzentrum zuordnen, noch Euro 85.- pro Semester an!
Achtung: Studierende mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands müssen Vorkasse leisten, d.h. sie erhalten das Studienmaterial erst nach Bezahlung der Kursgebühren.
Wo werden die Prüfungen abgelegt?
Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich direkt in Hagen zu absolvieren, allerdings wird zunehmend die Möglichkeit genutzt, mündliche Prüfungen per Videokonferenz in den Fernstudienzentren abzulegen. Das Studienzentrum Saalfelden ist Klausurort für alle schriftlichen Prüfungen im Fachbereich Kultur- und Sozialwissenschaften.
Mündliche Prüfungen im Fachbereich Informatik können per Videokonferenz auch in Saalfelden absolviert werden.
Die schriftlichen Leistungsnachweise in den Fächern Mathematik und Informatik sowie die Übungsklausuren in der Elektrotechnik können in Bregenz oder Wien geschrieben werden. Klausuren im Studiengang Wirtschaftswissenschaften können an der Johannes Kepler Universität Linz geschrieben werden.
Gibt es verpflichtende Präsenzphasen im Fernstudium?
Dies ist von Studienrichtung zu Studienrichtung unterschiedlich. In den Bachelorstudiengängen im Bereich Kultur- und Sozialwissenschaften ist die Teilnahme an Präsenzseminaren verpflichtend.
Ist das Studium an der FernUniversität in Österreich anerkannt?
Das Studium an der FernUniversität ist in Österreich voll anerkannt, allerdings wird eine Nostrifizierung (d.h. die Verleihung des entsprechenden österreichischen akademischen Grades für einen gleichwertigen im Ausland erworbenen akademischen Grad) seit dem Inkrafttreten des UniStG 1997 von den österreichischen Universitäten nur mehr in Sonderfällen durchgeführt.

